ALLGEMEINE REGELUNG ZUM SCHUTZ VON HINWEISGEBERN (WHISTLEBLOWERN)
Sehr geehrter Kunde,
das Gesetz 93/2021 dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden.
das Gesetz 93/2021 dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden.
Was sind die Auswirkungen dieses Gesetzes?
Nach diesem Gesetz sind Organisationen, die 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wer kann ein Whistleblower sein?
Eine natürliche Person, die auf der Grundlage von Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten hat, eine Straftat anzeigt oder öffentlich macht.
Folgende Personen können als Whistleblower angesehen werden:
Folgende Personen können als Whistleblower angesehen werden:
- Beschäftigte im privaten, sozialen oder öffentlichen Sektor;
- Dienstleister, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Lieferanten sowie alle Personen, die unter ihrer Aufsicht und Leitung handeln;
- Inhaber von Beteiligungen und Personen, die den Verwaltungs- oder Geschäftsführungsorganen oder den Steuer- oder Aufsichtsorganen von juristischen Personen angehören, einschließlich nicht geschäftsführender Mitglieder;
- Ehrenamtliche Mitarbeiter und Praktikanten, bezahlt oder unbezahlt.
Die Mittel der Berichterstattung
Dieses Gesetz sieht interne Beschwerden und externe Beschwerden vor.
Diese Beschwerden können schriftlich, mündlich oder beides eingereicht werden. Der Whistleblower muss innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde benachrichtigt werden, und die unternehmensinternen Untersuchungen dürfen nicht länger als drei Monate dauern. Der Whistleblower muss über die im Rahmen einer internen Untersuchung getroffenen Maßnahmen informiert werden.
Interne Whistleblowing-Mechanismen müssen die folgenden Merkmale aufweisen:
Die Nutzung externer Meldekanäle unterliegt den folgenden Bedingungen:
Es gibt keinen internen Kanal für die Meldung von Missständen;
Diese Beschwerden können schriftlich, mündlich oder beides eingereicht werden. Der Whistleblower muss innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde benachrichtigt werden, und die unternehmensinternen Untersuchungen dürfen nicht länger als drei Monate dauern. Der Whistleblower muss über die im Rahmen einer internen Untersuchung getroffenen Maßnahmen informiert werden.
Interne Whistleblowing-Mechanismen müssen die folgenden Merkmale aufweisen:
- Gewährleistung der sicheren Einreichung und Weiterverfolgung von Beschwerden, um die Vollständigkeit, Integrität und Aufbewahrung der Beschwerde zu garantieren;
- Gewährleistung der Vertraulichkeit der Identität oder Anonymität von Hinweisgebern und der Vertraulichkeit der Identität von Dritten, die in der Meldung erwähnt werden;
- Verhinderung von unberechtigtem Zugriff.
Die Nutzung externer Meldekanäle unterliegt den folgenden Bedingungen:
Es gibt keinen internen Kanal für die Meldung von Missständen;
- Sie haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Verstoß intern nicht wirksam bekannt gemacht oder gelöst werden kann oder dass die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht;
- Sie haben zunächst eine interne Beschwerde eingereicht, ohne dass Ihnen innerhalb der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen mitgeteilt wurde, welche Maßnahmen im Anschluss an die Beschwerde in Betracht gezogen oder ergriffen wurden.
Welche Straftaten werden von diesem Gesetz erfasst?
Die Verstöße können die folgenden Bereiche betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen;
- Finanzmärkte und die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
- Öffentliche Gesundheit;
- Verbraucherschutz;
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verkehrssicherheit;
- Schutz der Umwelt;
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit.
Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern
Das Gesetz verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen den Whistleblower, definiert als jede Handlung oder Unterlassung, die den Whistleblower direkt oder indirekt in ungerechtfertigter Weise im beruflichen Kontext schädigt und durch die Einreichung der internen oder externen Beschwerde motiviert ist.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Handlungen durch das Whistleblowing motiviert sind, wenn sie bis zu zwei Jahre nach dem Whistleblowing oder der öffentlichen Bekanntgabe der Straftat erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Handlungen durch das Whistleblowing motiviert sind, wenn sie bis zu zwei Jahre nach dem Whistleblowing oder der öffentlichen Bekanntgabe der Straftat erfolgen.
Wann tritt sie in Kraft?
Diese Maßnahme tritt am 18. Juni 2022 in Kraft.